AGB / Allgemeine Bestimmungen

Die nachfolgenden Bedingungen gelten für alle unsere Lieferungen im Geschäft mit dem Besteller. Die Bedingungen gelten ausschließlich. Entgegenstehende oder von diesen Bedingungen abweichende Bedingungen des Kunden erkennen wir nicht an, es sie denn, wir bestätigen diese ausdrücklich, schriftlich. Selbst wenn wir in Kenntnis entgegenstehender oder von unseren Bedingungen abweichender Bedingungen des Bestellers den Auftrag vorbehaltlos ausführen, gelten unsere allgemeinen Vertragsbedingungen. Soweit der Vertragspartner Unternehmer ist, gelten die allgemeinen Vertragsbedingungen auch für künftige Geschäfte. Mündliche Erklärungen unserer Angestellten bedürfen unserer schriftlichen Bestätigung.

1. Angebote

Alle Angebote sind freibleibend und unverbindlich, solange sie von uns nicht schriftlich bestätigt werden. Die schriftliche Bestellung ist für den Inhalt des Vertrages maßgebend

2. Gewährleistung

Wir leisten Gewähr für zugesicherte Eigenschaften und Fehlerfreiheit, entsprechend dem jeweiligen Stand der Technik Änderungen in der Konstruktion oder Ausführung, die weder die Funktionstüchtigkeit noch den Wert des bestellten Gegenstandes beeinträchtigen, bleiben vorbehalten und berechtigen nicht zu einer Beanstandung. Die Zustimmung von Eigenschaften bedarf in jedem Fall unserer schriftlichen Erklärung und Bestätigung. Wegen eines unerheblichen Mangels der Wahre stehen dem Besteller keine Rechte zu. Im Übrigen kann der Besteller nur Nachbesserung verlangen. Statt der Nachbesserung sind wir zur Ersatzlieferung berechtigt. § 439 Abs. 3 S1 BGB bleibt unberührt. Gibt der Besteller uns keine Gelegenheit und angemessene Zeit, uns vom Mangel zu überzeugen und gegebenenfalls die erforderliche Nacherfüllung vorzunehmen, entfallen die Mangelansprüche. Weitere Ansprüche des Bestellers, insbesondere wegen Fehlen zugesicherter Eigenschaften oder auf Grund von Schäden, die nicht an dem Gegenstand selbst Entstanden sind, werden, soweit gesetzlich zulässig ausgeschlossen. Schadensersatzansprüche des Bestellers wegen des Mangels bleiben unbeschadet der Zahlungsbedingungen dieser Bedingungen unberührt. Die Gewährleistungsfrist für Neuprodukte beträgt 24 Monate gegenüber privaten Verbrauchern. Für gewerbliche Verbraucher beträgt die Gewährleistungsfrist 12 Monate. Außer für gewerblich genutzte Rasenmäher entfällt die Gewehrleistung. Für die Lieferung gebrauchter Geräte, Fahrzeuge und Fahrräder wird die Gewährleistung ausgeschlossen.

3. Garantie

Es gelten ausschließlich die Werksgarantien der Lieferanten !

4. Eigentumsvorbehalt

Gelieferte Ware bleibt so lange unser Eigentum, bis der Abnehmer sämtliche Forderungen beglichen hat, die wir, gleichgültig aus welchem Rechnungsgrund, gegen ihn haben. Insoweit der Besteller die Ware weiter veräußert, ist dies nur im ordentlichem Geschäftsgang zulässig. Sollte die Weiterveräußerung unter Eigentumsvorbehalt erfolgen, so geht unser Eigentum dadurch nicht unter. Darüber hinaus tritt der Besteller im Falle des Einbaus in ein Grundstück oder bei Weiterveräußerung seine Forderung gegen seinen Geschäftspartner in Höhe des Rechnungsbetrages an uns ab. Wir sind berechtigt, die Abtretung anzuzeigen und Forderung einzuziehen. Sollte durch Verarbeitung, Vermischung und Verbindung unser Eigentumsvorbehalt untergehen, so tritt der Besteller schon jetzt (Mit -) Eigentumsrechte an dem neuen Gegenstand, der durch die Verarbeitung, Vermischung oder Verbindung entstanden ist, an uns ab. Auf den neuen Gegenstand sind sodann die Bestimmungen anzuwenden, die für unsere Eigentumsvorbehaltswahre oben vereinbart worden sind. Für den Fall des Weiterverkaufs der Ware an Dritte werden hiermit im Voraus die entstehenden Forderungen des Käufers an uns abgetreten. Das gleiche gilt für Versicherungsansprüche, die aus dem Verlust oder durch Beschädigung der Wahre entstehen. Im Falle der Gefährdung unseres Eigentums (z.b. Pfändung oder ähnliches) sind wir berechtigt, unsere Vorbehaltsware oder den an seine Stelle getretenen neuen Gegenstand sofort an uns zu nehmen. Der Besteller verzichtet auf jeglichen Besitzschutz. Vorstehendes gilt auch im Falle der Zielüberschreitung oder bei Ausübung unseres Rücktrittrechts.

5. Reparaturbedingungen

Reparaturen ohne Kostenvoranschlag erfolgen ohne gesonderte Rückfrage, bei Reparaturkosten bis zu 50% des Marktpreises eines vergleichbaren Neugerätes einschl. Porto und Verpackung. Anderenfalls erfolgt Kostenvoranschlag. Der Kostenvoranschlag ist kostenlos. Gegen Berechnung der Prüfkosten von 15,00 € inkl. Ust, wenn KV unter 50% des Marktpreises eines vergleichbaren Neugerätes liegt und keine Reparaturauftrag oder Neukauf erfolgt. Das Gerät wird verschrottet. Sollte Rückversand gewünscht werden, bleibt das Gerät demontiert. Neben den Prüfkosten werden dann zusätzlich Verpackungs- und Versandkosten , zuzüglich USt. berechnet. Garantiereparaturen werden nur durchgeführt, wenn bei Abgabe des Gerätes der Kaufbeleg mit Datum beigefügt ist. Wir behalten uns vor, für ihre nicht termingerecht abgeholten Reparaturaufträge Lagerkosten in Höhe von 1,00 € pro Tag nach Überschreitung einer Lagerfrist von 4 Wochen ab Benachrichtigungstag zu berechnen. Für Reparaturen vor Ort bzw. Hinfrachten und Rückfrachten von Reparaturgegenständen trägt der Auftraggeber die anfallenden Transport und Wegekosten.
Für Demontagekosten erheben wir ebenfalls einen Pauschalbeitrag von 15,00 € inkl. USt. der bei Reparaturauftragserteilung oder bei Neukauf entfällt.

6. Mietbedingungen

Die Mietzeit beginnt mit dem Tage an dem das Mietgerät (Fahrzeug, Fahrrad, usw.) inklusive Zubehör abgeholt wird. Alle Mietgegenstände sind bei Mietbeginn in einem einwandfreien betriebsbereiten Zustand. Der Mieter muss sich bei Übernahme des Mietgegenstandes von dem einwandfreiem Zustand überzeugen und die Vollständigkeit der Gegenstände und des Zubehörs zu prüfen. Die Mietzeit endet an dem Tag, an dem das Gemietete inkl. Zubehör in einwandfreiem , gereinigten Zustand mit allen zu ihrem Besitz erforderlichen Teilen , an dem von dem Vermieter hierzu bestimmten Platz eintrifft. Werden die Mietgegenstände ungereinigt oder im defektem Zustand zurückgebracht, so verlängert sich die Mietszeit bis zu der Beendigung der vom Vermieter sofort vorzunehmenden Reinigung oder Reparatur. Die Kosten der Reinigung oder der Reparatur gehen zu Lasten des Mieters. Wird der Mietgegenstand später als im Vertrag vereinbart zurückgegeben, so verlängert sich die Mietzeit jeweils um volle zu berechnende Zeiteinheiten. Wenn ein Mietvertrag geschlossen, ein Mietgegenstand reserviert, jedoch nicht abgeholt wird, so ist die Miete für die volle Zeit zu zahlen, wenn der Mietgegenstand nicht anderweitig vermietet werden kann. Wird der Mietgegenstand vor Ablauf der vereinbarten Mietzeit zurückgegeben, so besteht der Mietanspruch für die volle Mietzeit fort, soweit der Mietgegenstand nicht anderweitig vermietet werden kann.

6.1. Informationspflicht

Wünscht der Mieter den gemieteten Gegenstand länger als vorgesehen einzusetzen, so ist dies dem Vermieter rechtzeitig, jedoch mindestens drei Tage vor Ablauf der vorgesehenen Mietdauer anzuzeigen, wobei die voraussichtliche Dauer der Weiterverwendung anzugeben ist.
Bei Fahrrädern können nach Absprache auch kurzfristig die Mietzeiten verlängert werden.

6.2. Mietzahlung

Die Miete ist sofort bei Rückgabe in bar ohne Abzug fällig. Hinfrachten und Rückfrachten bei vereinbarter Anlieferung bzw. Abholungen sowie Transportversicherungen gehen zu Lasten des Mieters. Der Vermieter behält sich vor, vor Abholung oder Lieferung der Mietgegenstände eine angemessene wertangepasste Kaution zu fordern, die grundsätzlich bar zu hinterlegen ist und nach vollständiger Bezahlung des Mietpreises zurückerstattet wird. Die Höhe der Forderung des Vermieters wird durch die Kaution nicht begrenzt.

7. Lieferung und Rücklieferung

Den Transport des Mietgegenstandes inklusive Zubehör zum Mieter und wieder zurück zum Vermieter übernimmt der Mieter. Er trägt auch das Transportrisiko. Bei besonderer Vereinbarung zwischen dem Vermieter und dem Mieter kann der Mietgegenstand, unter Verwendung einer angemessenen Gebühr, dem Mieter zugestellt, aufgestellt, demontiert und wieder abgeholt werden. Lieferung und Aufstellung ebenso die Demontage und der Rücktransport erfolgen in jedem Fall auf Gefahr des Mieters. Von dieser Haftung ist Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit ausgeschlossen.

7.1. Gefahrenübernahme

Die Gefahr für die gemieteten Gegenstände inklusive Zubehör eischlißlich der Gefahr des Verlustes trägt der Mieter von Beginn des Abtransportes bis zur Beendigung des Rücktransportes. Für den Verlust des Mietgegenstandes oder des Zubehör haftet der Mieter in Höhe des Zeitwertes bzw. Wiederbeschaffungswertes der Mietgegenstände.

8. Schadensfall

Der Mieter ist verpflichtet, jede Beschädigung der Mietsache inklusive Zubehör dem Vermieter unverzüglich anzuzeigen, unabhängig davon, ob diese Beschädigung auf natürlichen Verschleiß beruht oder durch den Vermieter zu Vertreten ist. Die Benutzung des Beschädigten bzw. nicht im betriebssicheren Zustand befindlichen Gegenstandes ist unzulässig. Der Mietgegenstand darf weder vom Mieter noch von einer dritten Person repariert werden. Sämtliche Reparaturen sind vom Vermieter oder durch eine von ihm beauftragten Person oder Firma auszuführen. Der Vermieter stellt dem Mieter für die Dauer der Reparatur einen anderen , entsprechenden Mietgegenstand zur Verfügung, sofern ihm dieses möglich ist. Für die Dauer der Reparatur ist der Mieter ebenso wenig von der Zahlung der Miete befreit, wie beim Verlust des Mietgegenstandes. Die Reparaturkosten trägt der Mieter, wenn die Beschädigung des Mietgegenstandes vom Mieter zu verantworten ist

8.1. Weitergabe

Ohne Einwilligung des Vermieters darf der Mieter die gemieteten Gegenstände inklusive Zubehör weder an Dritte zum Gebrauch oder sonst wie zu überlassen, noch Dritten irgendwelche Rechte an dem Gerät einräumen. Pfändungen, Beschlagnahmen oder sonstige Maßnahmen Dritter gegen die Geräte beim Mieter sind nicht statthaft, da der Mieter nur Besitzer und nicht Eigentümer ist.

9. Sicherheitsbestimmungen

Die gemieteten Gegenstände dürfen nur von fachkundigem Personal des Mieters bedient bzw. eingesetzt werden und nur für die durch die Konstruktion der Geräte vorgesehenen Einsatzzwecke. Der Mieter ist als Anwender der Mietsache verpflichtet, die Unfallverhütungsvorschriften bzw. STVO zu beachten. Der Mieter bestätigt durch seine Unterschrift, dass er in die Bedienung des Gegenstandes vom Vermieter eingewiesen und mit den Einsatzmöglichkeiten des Mietgegenstandes vertraut gemacht wurde. Er bestätigt weiterhin, dass er auf die Sicherheitsbestimmungen sowie die Benutzung hingewiesen wurde und dem entsprechendem Verwendungszweck sowie den Anweisungen des Vermieters entsprechend einsetzt. Irgendwelche Schadensersatzansprüche können in keinem Fall gegen den Vermieter geltend gemacht werden. Der Mieter ist dem Vermieter für Schäden jeglicher Art, die durch Abweichungen von Anweisungen des Vermieters entstehen, verantwortlich und verpflichtet Ersatz zu leisten.

10. Zahlung

Rechnungen jeglicher Art, sind ohne jeden Abzug sofort und in Bar zu zahlen.
Sollte in Ausnahmefällen nach vorheriger schriftlicher Vereinbarung , eine Rechnung mit Zahlungsziel vereinbart worden sein, so ist diese innerhalb von 14 Tagen ab Ausstellungsdatum ohne Abzug zu überweisen.
Kommt der Käufer in Zahlungsverzug, so ist die Firma berechtigt, Verzugszinsen in Höhe von 4 Prozentpunkten über dem jeweiligen Basiszinssatz zu fordern. Weiterhin werden sämtliche Verbindlichkeiten des Bestellers uns gegenüber sofort fällig. Das gilt ferner im Falle der Zahlungseinstellung . Zweifel hinsichtlich der Kreditwürdigkeit des Bestellers oder bei Gefährdung berechtigt, weitere Lieferungen zurückzuhalten, nach unserer Wahl Schadenersatz wegen Nichtehrfüllung geltend zu machen oder vom Vertrag zurückzutreten. Diskont- oder sonstige Wechselspesen gehen zu Lasten des Bestellers und sind sofort zur Zahlung fällig. Bei Zielüberschreitungen auch für einzelne Teil- oder Abschlagsrechnungen eines Auftrages werden Skontoabzüge und Rabatte- unabhängig von möglicherweise weiterhin ausgewiesenen Skontobetrag in der weiteren Abrechnung nicht anerkannt. Zurückhaltung von Zahlungen oder Aufrechnungen mit irgendwelchen Gegenansprüchen des Bestellers sind ausgeschlossen, es sei denn, wir haben ausdrücklich eine Gutschrift schriftlich erteilt oder der Anspruch ist rechtskräftig festgestellt.

11. Gerichtsstand

Erfüllungsort für Lieferungen und Leistungen ist der Ort des jeweils ausliefernden Betriebes. Erfüllungsort für Zahlungen ist der Sitz des Unternehmens. Als Gerichtsstand ist das für den Sitz des Unternehmens zuständige Gericht vereinbart. Wir behalten uns vor, am Sitz des Bestellers zu klagen.

12. Salvatoresche Regelung

Sollte eine Bestimmung nichtig sein oder werden, so bleibt die Gültigkeit der übrigen Allgemeinen Verkaufsbedingungen davon unberührt. Die Parteienverpflichten sich für diesen Fall, eine dem wirtschaftlich Gewollten am nächsten kommende wirksame Regelung zu treffen.